Mit Taurus Online Pro haben Sie nun endlich die Möglichkeit, die Wahrscheinlichkeit deutlich zu steigern,
den EuroMillionen-Jackpot auch oftmals “EuroPot” genannt, zu knacken!
Als Teil einer starken Gemeinschaft, deren Ziel es ist, bei den EuroMillionen groß abzusahnen,
werden Sie wie viele andere Gewinner bei den EuroMillionen ein lockereres und sorgenfreieres Leben genießen!
Wahrscheinlich können Sie sich das heute noch nicht vorstellen, aber es ist bereits mit sehr geringen Einsätzen möglich,
bei den EuroMillionen wirklich große Erträge zu erzielen.
In jeder EuroMillionen-Ziehung werden 5 Gewinnzahlen und 2 Sternzahlen ermittelt. Die Sternzahlen werden separat aus dem Zahlenbereich 1 bis 11 gezogen. Beim EuroMillionen Spiel 5 aus 50 gibt es lediglich 2.118.760 Zahlen-Kombinations-Möglichkeiten (vergl. LOTTO 6 aus 49 mit 13.983.816 ! möglichen Kombinationen).
Aufgrund der Sternzahlen erhöht die Wahrscheinlichkeit von jeweils 1 zu 11 die Anzahl der Gewinnränge auf 13 (!) gegenüber 8 Gewinnrängen im deutschen LOTTO 6 aus 49. Das macht das EuroMillionen-Spiel grundsätzlich sehr attraktiv für Spielgemeinschaften.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der
TRATAGO SERVICE LTD
GEORGI KAZEPOV 2
2800 Sandanski
Bulgaria
Der Teilnehmer schließt sich mit den weiteren Teilnehmern untereinander zu einer BGB-Gesellschaft zusammen, deren Zweck die Gewinnerzielung durch Teilnahme der BGB-Gesellschaft an gesetzlich zulässigen entgeltlichen und/oder unentgeltlichen Gewinnspielen, Lotterien oder sonstigen Glücksspielen ist, wobei die Gesellschafterstellung im Wege eines Treuhandverhältnisses durch einen Treuhänder ausgeübt wird. Tratago Service Ltd. Georgi Kazepov Nr. 2 2800 Sandanski Bulgaria vermittelt zu den im folgenden geregelten Bedingungen zum einen Verträge zwischen den einzelnen Teilnehmern der BGB-Gesellschaft untereinander und erbringt darüber hinaus gegenüber den einzelnen Teilnehmern und der BGB-Gesellschaft die folgenden näher beschriebenen Leistungen im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages unter ausschließlicher Geltung der vorliegenden Bedingungen. Soweit die nachstehenden Bedingungen keine besonderen Regelungen berücksichtigen, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Geltung haben darüber hinaus ferner die Angaben und Regelungen in etwaigen Beteiligungsanträgen. Der/Die Teilnehmer wird/werden im Folgenden kurz „Treugeber“, die BGB-Gesellschaften kurz „Taurus Online Pro“ genannt.
Die Tratago Ltd. wird durch den Treugeber bevollmächtigt, in dessen Namen einen Treuhänder auszusuchen, diesen zu bestellen, sowie einen Treuhandvertrag abzuschließen. Ferner wird Tratago Service Ltd bevollmächtigt, die Gesellschafterverträge zur Gründung der Taurus Online Pro Vorteilsgemeinschaft sowie die erforderlichen Geschäftsbesorgungsverträge zwischen Treugeber und der Taurus Online Pro Vorteilsgemeinschaft einerseits und der von ihm/ihr zu beauftragenden Dritten abzuschließen.
Der Treugeber beauftragt einen von der Tratago Service Ltd. ausgewählten und beauftragten Treuhänder, in eigenem Namen aber für Rechnung der Tratago Service Ltd., Verträge mit jeweiligen Leistungsträgern, insbesondere mit den Gewinnspiel-, Lotterie- oder sonstigen Glücksspielanbietern abzuschließen. Dabei obliegt die Auswahl der einzelnen Leistungsträger. Mit Abschluss der Verträge mit den jeweiligen Leistungsträgern gilt der Gesellschaftszweck als erreicht, so dass die Gesellschaft aufgelöst wird. Bei erneuten Vertragsabschlüssen wird jeden Monat eine neue BGB-Gesellschaft, wiederum nach Maßgabe der hier vorliegenden Bedingungen begründet. Die Auseinandersetzung der Treugeber bestimmt sich hierbei nach den Regeln des BGB, soweit in den vorliegenden Bedingungen nicht anders geregelt. Etwa erzielte Erträge bzw. Gewinne der Taurus Online Pro werden gegenüber den Leistungsträgern ausschließlich durch den Treuhänder geltend gemacht. Sofern hierzu oder zur Durchsetzung der Gewinnansprüche die Namen der Treugeber bekannt gegeben werden müssen, so ist der Treuhänder hierzu befugt. Insbesondere ist er berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung und Erlangung der Gewinnansprüche vorzunehmen. Ist für die Geltendmachung, Auszahlung oder Durchsetzung eines Ertragsanspruchs die Mitwirkung des Treugebers gleich aus welchem Grunde oder welcher Art notwendig oder die Vorlage von bestimmten Unterlagen, so ist der Treugeber verpflichtet, die erforderliche Mitwirkungshandlung auf erstes anfordern des Treunehmers oder der Tratago Service Ltd zu leisten bzw. die erforderlichen Unterlagen beizubringen. Ausgezahlte Erträge nimmt ausschließlich der Treuhänder oder ein von ihm beauftragter Dritter entgegen. Diese sind einem Treuhandkonto zuzuführen. Etwa noch nicht geleistete Gebühren oder Anteilsvergütungen für die Beteiligung an der Taurus Online Pro können mit Erträgen, die dem jeweiligen Treugeber anteilsmäßig zustehen, verrechnet werden. Tratato Service Ltd. sowie der Treuhänder sind zu allen Rechtsgeschäften und Handlungen befugt und berechtigt, die dem Gesellschaftszweck förderlich, zweckmäßig oder dienlich sind oder sein können. Unter anderem können sie zur Erreichung des Gesellschaftszwecks auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften begründen und aufheben.
Der Treugeber macht der Tratago Service Ltd ein Angebot – auch telefonisch – auf Beteiligung an der Taurus Online Pro Vorteilsgemeinschaft. Der Treugeber ermächtigt die Tratago Service Ltd. das jeweils fällige Beteiligungsentgelt durch Lastschrift auch ohne dass es einer schriftlichen Einzugsermächtigung des Treugebers bedarf vom gewünschten und angegebenen Bankkonto des Treugebers einzuziehen. Der Vertrag kommt entweder durch schriftliche Bestätigung der Tratago Service Ltd. durch Übermittlung einer Teilnahmebestätigung oder ohne dass es einer schriftlichen Bestätigung bedarf – mit dem erfolgreichen Einzug des Beteiligungsentgeltes zustande.
Die Beteiligung an Taurus Online Pro Vorteilsgemeinschaft erfolgt jeweils mit einem Anteil. Das Beteiligungsentgelt pro Anteil entnehmen Sie bitte Ihrem Willkommensunterlagen. Im Anteilsentgelt sind die an die Tratago Service Ltd. zu entrichtenden Abschluss- und sonstigen Leistungsgebühren sowie das an den Treuhänder zu zahlende Treuhandentgelt enthalten. Das Beteiligungsentgelt ist monatlich jeweils bis zum ersten Kalendertag eines Monats fällig und wird im Lastschriftverfahren eingezogen.
Sämtliche Ertragsansprüche eines Monats werden in voller Höhe an die Treugeber verteilt. Der Treugeber erhält monatlich eine Benachrichtigung. Die abgerechneten Ertragsanteile werden gegebenenfalls nach erfolgter Abrechnung mit Rückständen dem Treugeber gutgeschrieben und ausgezahlt. Sollten Ansprüche in Sachwerten erzielt worden sein, so wird dessen erzielter Veräußerungswert zum Ansatz gebracht.
Abrechnungen gelten als anerkannt, wenn sie nicht binnen 2 Wochen schriftlich beanstandet worden sind. Die Frist beginnt 1 Woche ab dem jeweiligen Abrechnungsdatum. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der schriftlichen Beanstandung bei der Tratago Service Ltd. Über die vorliegende Anerkennungsregelung wird die Tratago Service Ltd. den Treugeber in jeder Benachrichtigung jedoch gesondert hinweisen.
Der Vertrag gilt jeweils für drei Monate, sofern keine längere Vertragslaufzeit vereinbart worden ist. Er verlängert sich automatisch jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende bzw. zum Ende der jeweils vereinbarten Vertragsdauer von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der schriftlichen Kündigung beim Vertragspartner. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unberührt. Ein Grund zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde ist für die Bangor Ventures Ltd gegeben, wenn das Beteiligungsentgelt bei Fälligkeit nicht entrichtet worden ist oder im Lastschriftverfahren nicht eingezogen werden konnte oder etwa eingezogene Beträge rückwirkend zurückbelastet werden.
Sämtliche Ansprüche aus Auszahlung von persönlichen Erträgen oder etwaige Ansprüche des Treugebers gegenüber der Tratago Service Ltd. verfallen und erlöschen, wenn sie nicht binnen 3 Monaten nach der letzten Benachrichtigung gerichtlich gegenüber der Tratago Service Ltd. geltend gemacht werden. Die Frist beginnt nach 1 Woche ab dem Datum des Benachrichtigungsschreibens.
Sollte eine oder mehrere Regelungen in den vorliegenden Bedingungen gesetzlich unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des ganzen Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll in diesem Falle eine solche Regelung Anwendung finden, die dem Sinn und Zweck sowie dem wirtschaftlich verfolgten Zweck der unwirksamen Regelung am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. Mündliche oder sonstige Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sollten sie getroffen worden sein, werden sie durch den vorliegenden Vertrag aufgehoben bzw. ersetzt. Für sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien gilt Bulgarisches Recht.
Die Vertragserklärung kann innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. durch Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist erfolgt bei rechtzeitiger Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Kundenservice TOP, Caya Postbox 823996 , 96035 Bamberg, Deutschland, E-Mail top@kundendienst.online
Bitte senden Sie Ihre Anfragen NICHT als Einschreiben!
ist ein Service der
Tratago Service Ltd.
Georgi Kazepov Nr. 2
2800 Sandanski
Bulgaria